Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen löst die Kino-Anlaufhilfe II ab
Sehr geehrte Kinobetreiberinnen und Kinobetreiber in Bayern,
die Kino-Anlaufhilfen sind zum 30.06.2021 ausgelaufen, da der Bund mit dem Sonderfonds für Kulturveranstaltungen nun seit dem 01.07.2021 konkrete Hilfen von bis zu 500.000 Euro je Spielstätte und Monat zur Verfügung stellt.
Die Registrierungsmöglichkeit für Mittel aus dem Sonderfonds ist gestartet. Kulturveranstalter sollen hiermit ermutigt werden, Veranstaltungen zu planen und vertragliche Verpflichtungen einzugehen, auch wenn Veranstaltungen aufgrund der Corona-Pandemie voraussichtlich nicht kostendeckend bzw. mit Gewinn durchgeführt werden können. Dem Fonds stehen Fördermittel in Höhe von 2,5 Milliarden Euro bereit.
Antragsberechtigt sind Veranstalter von - in Deutschland stattfindenden - Kulturveranstaltungen, die Einnahmen aus Ticketverkäufen erzielen.
Speziell sind auch Filmvorführungen in Kinos und Freiluftfilmvorführungen vom Sonderfonds abgedeckt.
Es gibt zwei Module, wobei Veranstaltungen im Voraus auf der Registrierungsseite angemeldet werden müssen!
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Die Wirtschaftlichkeitshilfe schließt die Lücke bei den Einnahmen der Ticketverkäufe, wenn aufgrund des Infektionsschutzes weniger Besucher/-innen zugelassen sind und weniger Tickets verkauft werden können. Sie ist am 01.07.2021 gestartet und unterstützt Veranstaltungen, an denen unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen bis zu 500 Besucher/-innen teilnehmen. Ab dem 01.08.2021 werden auch Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Besucher/-innen gefördert.
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Die Ausfallabsicherung schafft Planungssicherheit für größere Kulturveranstaltungen. Sie startet ab dem 01.09.2021 für Veranstaltungen mit mehr als 2.000 möglichen Besucher/-innen und übernimmt den Großteil der Kosten Corona-bedingter Absagen, Teilabsagen oder Verschiebungen.
Hier geht es zur Registrierungsplattform: https://sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/
Hier finden Sie weitere Informationen (FAQs und Hotline): https://sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/faq
FAQ und Hinweise zur Kino-Anlaufhilfe II
Die Gewährung der Kino-Anlaufhilfe II erfolgte nach Maßgabe der Richtlinie für die Unterstützung der von der Corona-Virus-Pandemie (COVID-19) geschädigten Kinos in Bayern („Kino-Anlaufhilfe II“) ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die FAQ zur Kino-Anlaufhilfe II können Sie hier herunterladen: Kino-Anlaufhilfe II - FAQ
FAQ und Hinweise zur Kino-Anlaufhilfe I
Die Gewährung der Kino-Anlaufhilfe I erfolgte nach Maßgabe der Richtlinie für die Unterstützung der von der Corona-Virus-Pandemie (COVID-19) geschädigten Kinos in Bayern („Kino-Anlaufhilfe“) ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die FAQ zur Kino-Anlaufhilfe I können Sie hier herunterladen: Kino-Anlaufhilfe I - FAQ
Zuletzt aktualisiert am 28.07.2021. Änderungen sind vorbehalten und jederzeit möglich.